Absolventinnen/Absolventen / Abgänger/-innen (Allgemeinbildende Schulen)
Absolventinnen/Absolventen der allgemeinbildenden Schulen sind Schüler/-innen des Berichtsschuljahres, die die Schulart mit Abschluss verlassen haben. Eingeschlossen werden Schüler/-innen, die auf eine andere allgemeinbildende Schulart gewechselt haben, um einen zusätzlichen Abschluss zu erwerben. Unter den Absolventinnen/Absolventen werden auch die Teilnehmer/-innen mit bestandenen Schulfremdenprüfungen (Externe) nachgewiesen. Abgänger/-innen der allgemeinbildenden Schulen sind Schüler/-innen des Berichtsschuljahres, die die Schulart nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht am Ende oder im Verlauf des Berichtsschuljahres ohne Abschluss verlassen haben und nicht auf eine andere allgemeinbildende Schulart gewechselt haben. Nicht als Absolventinnen/Absolventen zählen Schüler/-innen, die aus der 10. Klassenstufe der Integrierten Gesamtschule in die gymnasiale Oberstufe der Integrierten Gesamtschule übergehen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 1, 2009/10)