Sozialgruppenspezifische Bildungsbeteiligungsquote
Sozialgruppenspezifische Bildungsbeteiligungsquoten bezeichnen den Anteil einer spezifischen Sozialgruppe, der eine bestimmte Bildungsschwelle überwindet. Methodische Überlegungen und die zur Verfügung stehenden Daten führen zu folgenden Spezifika der dargestellten Bildungsbeteiligungsquoten: Sie beziehen sich auf Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, nutzen in der Abgrenzung nach Bildungsherkunft der Kinder die Informationen zum Bildungsabschluss beider Elternteile, beschränken sich jedoch auf Kinder mit Informationen zu beiden Elternteilen. Diese Einschränkung erfolgt aus methodischen Gründen. Eine Testschätzung zeigte jedoch, dass die Quoten auch unter Einbeziehung von Kindern Alleinerziehender beziehungsweise von Kindern, bei denen lediglich Angaben zur Bildung eines Elternteils vorliegen, nahezu gleich sind.
Für die Bildungsbeteiligungsquoten an der zweiten Schwelle (Sekundarstufe II) werden zur Art der besuchten Schule der 17- und 18-Jährigen ausschließlich Daten aus dem Mikrozensus verwendet. Die Bildungsbeteiligungsquoten an der vierten Schwelle (Studienaufnahme) sind das Ergebnis eines komplexen Schätzverfahrens, das vier Datenquellen nutzt (Bevölkerungsstatistik, Mikrozensus, amtliche Hochschulstatistik des Statistischen Bundesamtes, Studienanfängerbefragung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung).
(Quelle: Deutsches Studentenwerk/Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, 20. Sozialerhebung)