Trägerschaft (Schulen)
Unterschieden werden Schulen nach öffentlichem und privatem Status. Öffentliche Schulen sind staatliche und solche nichtstaatliche Schulen, die nach Landesrecht als öffentliche Schulen gelten; alle übrigen Schulen zählen zu den Privatschulen. In die Statistik sind öffentliche Schulen und Privatschulen einzubeziehen. Privatschulen werden in die Statistik aufgenommen, sofern ihre Zuordnung zu den Schularten des Zuordnungskataloges nach dem Recht des jeweiligen Landes möglich ist.
Die Abgrenzung nach dem öffentlichen und privaten Status der Schulen ist nicht mit der Abgrenzung nach dem öffentlichen und privaten Träger gleichzusetzen. Privatschulen können von natürlichen sowie von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts errichtet und betrieben werden. So sind beispielsweise alle Schulen mit dem Bund als öffentlichen Träger nach Landesgesetz private Schulen. Gleiches gilt in der Regel auch für Schulen, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel den Kirchen, getragen werden.
(Quelle: Kultusministerkonferenz, Definitionenkatalog zur Schulstatistik 2008)