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Dieses Glossar bietet Ihnen Begriffsdefinitionen zu den im Portal vorkommenden Termini aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation und wird regelmäßig aktualisiert. Die Glossarbegriffe sind alphabetisch geordnet.

Teilzeit-Berufsschulen (Berufsschulen im Dualen System)

Teilzeit-Berufsschulen sind Einrichtungen im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht, die von Jugendlichen besucht werden, die sich in der beruflichen Erstausbildung befinden, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder beschäftigungslos sind. Sie haben die Aufgabe, die Allgemeinbildung der Schüler/-innen zu vertiefen und die für den Beruf erforderliche fachtheoretische Grundausbildung zu vermitteln. Die Teilzeit-Berufsschulen werden in der Regel von Jugendlichen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der praktischen Berufsausbildung besucht. Der Unterricht wird in der Regel als Teilzeitunterricht an zwei Tagen in der Woche oder als Blockunterricht in zusammenhängenden Abschnitten in Vollzeitform erteilt; er steht in enger Beziehung zur Ausbildung im Betrieb oder in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Die kooperative Form des Berufsgrundbildungsjahres (Duales System) wird entweder in Teilzeit- oder in Blockform geführt. Auf Bundesebene werden diese Schulen den Teilzeit-Berufsschulen zugeordnet.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2, 2009/10)