Geförderte (BAföG)
Einen Rechtsanspruch auf individuelle Förderung haben nach dem BAföG alle Schüler/-innen und Studierende, denen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung notwendigen Mittel fehlen, um eine Ausbildung zu absolvieren, die ihrer Neigung, Eignung und Leistung entspricht. Voraussetzung ist, dass sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte besuchen (siehe auch Erläuterungen zum Begriff „Ausbildungsstätten“). Der Kreis der Geförderten ändert sich von Monat zu Monat. Mit Schuljahres- oder Semesterbeginn nimmt ein neuer Schüler/-innen- beziehungsweise Studierendenjahrgang eine förderungsfähige Ausbildung auf, bislang geförderte Schüler/-innen oder Studierende beenden im Laufe des Berichtsjahres (entspricht dem Kalenderjahr) ihre Ausbildung oder fallen aus anderen Gründen aus der BAföG-Förderung heraus. Da die Zahl der Geförderten im Laufe des Berichtsjahres ständigen Schwankungen unterliegt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Überblick über die Zahl der Schüler/-innen und Studierenden zu vermitteln, die im Berichtsjahr Leistungen nach dem BAföG in Anspruch genommen haben. Für weitere Informationen siehe Quelle.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 7, 2009)