Anmerkungen:
1) Beteiligung an der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden Schulen.
2) Für die Schätzung sozialgruppenspezifischer Beteiligungsquoten wird aus methodischen Gründen daran festgehalten, die entsprechenden Merkmale der Familienbezugsperson als Indikatoren für den sozialen Status der Herkunftsfamilie heranzuziehen. Die Familienbezugsperson ist in der Regel der Vater. Bei Ein-Eltern-Familien ist sie der alleinerziehende Elternteil.

Letzte Aktualisierung: 29. November 2011

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