Anmerkungen:
1) Sozialgruppenspezifische Bildungsbeteiligungsquoten schätzen den prozentualen Anteil einer Sozialgruppe an allen Zugehörigen dieser Gruppe, der eine Bildungsschwelle überwindet. Die hier abgebildeten Schwellen sind der Besuch einer Bildungseinrichtung der Sekundarstufe II und die Aufnahme eines Studiums. Für weitere Erläuterungen siehe Glossar. Grundgesamtheit 2016: Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
2) Bei der Bestimmung des Bildungsstatus der Eltern eines Kindes werden die Bildungsmerkmale beider Elternteile berücksichtigt. Eine Zuordnung zu den Akademikerinnen und Akademikern erfolgt, wenn die Mutter und/oder der Vater einen akademischen Abschluss erworben hat. Haben weder die Mutter noch der Vater ein Hochschulstudium abgeschlossen, erfolgt eine Zuordnung zu den Nicht-Akademikerinnen und Nicht-Akademikern.
3) Anteil der Kinder je Bildungsstatus der Eltern (= 100 %), die die jeweilige Schulform auf der Sekundarstufe II besuchen.
4) Fachoberschule, Berufsoberschule, Technische Oberschule, Berufsschule, Berufsfachschule, Fachakademie (Bayern), Berufsakademie, Schule des Gesundheitswesens, Berufsgrundbildungsjahr. Bis 2009 einschließlich Berufsvorbereitungsjahr.
5) Allgemeinbildendes Gymnasium, Gesamtschule, Fachgymnasium.
6) Anteil der Kinder je Schulform auf der Sekundarstufe II (= 100 %), die in ein Studium übergehen.
7) Anteil der Kinder je Bildungsstatus der Eltern (= 100 %), die über die jeweilige Schulform der Sekundarstufe II ins Studium gelangen.

Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2018

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